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Kommende Termine

06 SEP.
06.09.2026 10:00 Uhr Museum Industriekultur Osnabrück

Abenteuer Baustelle MIK

10 SEP.
10.09.2026 17:00 Uhr Domvorplatz in Osnabrück

Abendmarkt Domvorplatz

24 SEP.
24.09.2026 18:00 Uhr Innovatorium im Lok-Viertel

Infoveranstaltung

08 OKT.
08.10.2026 17:00 Uhr Domvorplatz Osnabrück

Abendmarkt Domvorplatz

Unsere Vision

Die Weiche eG leistet einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung des genossenschaftlichen Wohnens im neuen Lok-Viertel in Osnabrück.

Wir gestalten genossenschaftliches Wohnen neu – nachhaltig, gemeinschaftlich und langfristig gedacht. Mit moderner Holzbauweise schaffen wir im Herzen Osnabrücks zukunftsfähigen Wohnraum, der ökologische Verantwortung mit sozialer Qualität verbindet.

Dabei verstehen wir Wohnen nicht nur als die Gestaltung der eigenen vier Wände, sondern als Teil eines lebendigen Quartiers. Unser Ziel ist es, im Lok-Viertel einen Ort zu schaffen, der Menschen zusammenbringt, Begegnung ermöglicht und eine starke Nachbarschaft entstehen lässt.

Als Teil der Entwicklung eines neuen Stadtbausteins für Osnabrück verbindet die Weiche eG nachhaltiges Bauen mit dem Anspruch, dauerhaft bezahlbaren und gemeinschaftlich getragenen Wohnraum zu schaffen.

Die Weiche eG steht für eine neue Form des Wohnens, bei der die Menschen im Mittelpunkt stehen. Als Genossenschaft geben wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit, ihr zukünftiges Zuhause aktiv mitzugestalten und Verantwortung für die gemeinsame Entwicklung zu übernehmen.

Die Ideen, Bedürfnisse und Perspektiven unserer Mitglieder bilden die Grundlage unseres Projekts. Durch Beteiligung und gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse entsteht ein Wohnkonzept, das nicht von außen vorgegeben wird, sondern gemeinsam wächst.

Dabei verbindet die Weiche eG die Sicherheit genossenschaftlichen Eigentums mit der Möglichkeit, das eigene Wohnumfeld aktiv mitzugestalten. So entsteht eine Gemeinschaft, die langfristig Verantwortung übernimmt und füreinander einsteht.

Durchdachter Wohnungsmix

Unsere Mitglieder entscheiden mit über eine ausgewogene Mischung aus Wohnformen, die unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht wird und eine lebendige, generationenübergreifende Nachbarschaft ermöglicht.

Gewerbe mit Mehrwert für die Gemeinschaft

Der Gewerbeteil soll die Lebensqualität im Quartier bereichern, sei es durch gemeinschaftsorientierte Dienstleistungen, nachhaltige Unternehmen oder kreative Arbeitsräume.

Gemeinschaft als Kern unserer Idee

Begegnungsräume und gemeinsame Flächen stehen im Mittelpunkt, um ein starkes nachbarschaftliches Miteinander zu fördern.

Wer sind wir?

Die InitiatorInnen

Die Genossenschaft

Seit unserer Gründung im Februar wachsen wir stetig. Schon heute bringen sich zahlreiche Mitglieder aktiv in die genossenschaftliche Arbeit ein und treiben das Projekt gemeinsam voran.

Werden Sie auch Teil der Weiche eG und gestalten Sie Ihr zukünftiges Wohnen!

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Mitglieder

Werde Teil der Weiche eG!

Die Weiche eG steht für gemeinschaftliches, nachhaltiges Wohnen, bei dem die zukünftigen BewohnerInnen aktiv mitgestalten können. Nach der Beschlussfassung der Satzung und der Wahl der Gremien sind wir nun kurz vor der Eintragung ins Genossenschaftsregister, wodurch die Weiche eG offiziell handlungsfähig wird. Damit können wir die Entwicklung unseres gemeinschaftlichen Wohnprojekts in die nächste Phase bringen.

In der Weiche eG steht der Mensch im Mittelpunkt – gemeinsam schaffen wir Räume, die mehr bieten als nur Wände.

Die Beteiligungserklärungen können einfach per E-Mail an info@weiche-eg.de gesendet werden.

Satzung Icon

Genossenschaftssatzung

Beteiligungs Icon

Beteiligungserklärung

Das Lok-Viertel in Osnabrück

  • 22 ha Konversionsfläche
  • 312.000 m² Brutto-Grundfläche
  • ca. 1.900 Wohnungen

Mit dem Lok-Viertel wächst auf dem Gelände des ehemaligen Güter­bahnhofs in direkter Nachbarschaft zu Innenstadt und Haupt­bahnhof ein neues urbanes Quartier in Osnabrück. Das Lok-Viertel folgt konsequent dem Prinzip der Nach­haltigkeit – ökologische, ökonomische und soziale Aspekte prägen die Ausgestaltung und machen das Lok-Viertel interessant. Eine offene und transpa­rente Stadt, die alle Generationen und Milieus einlädt.

Das Bestreben, ein zukunftsfähiges innerstädtisches Quartier zu schaffen sowie die außer­gewöhnliche Chance, dieses Quartier von Grund auf neu zu planen, machen es notwendig und möglich, die Rolle des Grünraums ganz besonders in den Vordergrund zu stellen. Der GREEN LOOP ist als primäre und verbindende Grün­struktur seit Beginn der städte­baulichen Konzeptio­nierung ein fest verankerter, elementarer Bestandteil des Lok-Viertels. Insgesamt entstehen im Lok-Viertel 43.000m2 Grünflächen.

Städtebaulich wird das Lok-Viertel von seinen charakter­gebenden Plätzen und dem großzügigen Lok-Park in drei Quartiere gegliedert. Diese zeichnen sich nicht allein durch ihren breiten Nutzungsmix, sondern auch durch die quartier­über­greifende Wohn­vielfalt für alle Lebens­formen aus. So entwickelt sich ein facetten­reiches Viertel, das eine solide Basis für die Entstehung vielfältiger Nachbar­schaften bietet und das auf die individuellen Bedürfnisse zukünftiger Bewohner:innen eingeht. Das Lok-Viertel macht Gemeinschaft und Geselligkeit im inner­städtischen Raum wieder sichtbar und erlebbar.

Mit bis zu 1.900 entstehenden Wohnungen leistet das Lok-Viertel einen wesentlichen Beitrag zum Wohnraum­bedarf in Osnabrück. Wohneigentum, Mietwohnungen, aber auch Angebote für besondere Wohn­formen und teil­gewerb­liches Wohnen bilden einen vielfältigen Mix. Im Miet­wohnungsbau ergänzen sich frei finanzierte Wohnungen zu Marktmieten, öffentlich geförderter Wohnraum mit vom Land vorge­gebenen Sozial­mieten und bezahlbarer Wohnraum mit über einen langen Zeitraum festgelegten Miet­obergrenzen. Durch den differenzierten Wohnungsmix bietet das Lok-Viertel Wohn­angebote für alle Alters-, Lebens- und Einkommens­situationen. Diese Durchmischung legt die Basis für ein lebenswertes Quartier.

Die zentrale Lage neben Innenstadt und HBF sowie die günstige Anbindung an den ÖPNV sind für die Ansiedlung von Arbeits­plätzen von besonderer Bedeutung. Im Nutzungsmix ist die gewerbliche Nutzung an verschiedenen Stellen im urbanen Gebiet verankert. Ein Fokus liegt eindeutig auf dem ehe­maligen Ringlok­schuppen – dem heutigen Coppenrath Innovation Centre (CIC), und den angrenzenden Gebäuden. Zusätzlich zu den gewerblichen Nutzungen im urbanen Gebiet gibt es im südlichen Teil des Lok-Viertels ein Gewerbe­gebiet, in welchem typische gewerbliche Nutzungen wie Büros, zudem auch beispielhaft Handwerks­betriebe oder Produktions­stätten zulässig sind, soweit diese die benachbarten Wohn­bereiche insbesondere nachts nicht beeinträchtigen.

Das Lok-Viertel wurde als Stadtteil der kurzen Wege konzipiert. Nahversorgungs-, Kultur-, Freizeit-, Gastronomie- und Bildungs­angebote sowie die ärztliche Grund­versorgung befinden sich direkt im Viertel und sind in weniger als 10 Minuten fußläufig erreichbar. Alle Besor­gungen des täglichen Bedarfs lassen sich zu Fuß erledigen, sodass der PKW verzichtbar ist. Darüber hinaus ist die Osnabrücker Innenstadt ebenfalls in weniger als 10 Minuten mit dem Fahrrad zu erreichen und bietet eine weitere große Auswahl an verschiedenen Versorgungs- und Kultur-einrich­tungen. Der Anschluss an den Fern­verkehr ist mit der Fuß­läufig­keit zum Osnabrücker Haupt­bahnhof in direkter Nachbarschaft gewährleistet.

Das Baufeld

Lok-Viertel_Masterplan_Baufeld

In Zahlen

Weiche-Kubatur-Gebäude

Nutzfläche Gewerbe EG

473 m²

Nutzfläche Wohnen

4.752 m²

Nutzfläche Wohnen inkl. Balkone und Terrassen

5.133 m²

Davon frei finanziert (70%)

3.593 m²

Sozialer Wohnungsbau (30%)

1.540 m²

Wohneinheiten (Ø 66 m²)

77 WE

Davon frei finanziert

54 WE

Sozialer Wohnungsbau

23 WE

Die Architektur

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Bauen mit b_solution

Finanzierung


Freifinanzierte Wohneinheiten

Miete: 13,50 €/m²
Eigenkapitaleinsatz: 1.700 €/m²

Förderfähigkeit durch die NBank ist nicht final bestätigt.

Geförderte Wohneinheiten
Einkommensklasse A

Miete: 6,70 €/m²
Eigenkapitaleinsatz: 750 €/m²

Gewerbefläche
(inkl. sonstiger Flächen)

Miete: 13,50 €/m²
Eigenkapitaleinsatz (für 474 m² Gewerbefläche): 1.700 €/m²

Häufige Fragen

Wie werde ich Mitglied?

Für die Mitgliedschaft ist eine Beitrittserklärung in Textform erforderlich. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Für den Erwerb der Mitgliedschaft sind fünf Geschäftsanteile zu jeweils 100 € zu übernehmen. Zusätzlich sieht die Satzung ein einmaliges Eintrittsgeld von 500 € vor.

Muss ich Mitglied sein, um eine Wohnung der Weiche eG zu nutzen?

Die Wohnungen, Gemeinschaftsflächen und Dienstleistungen der Weiche eG stehen vorrangig nutzenden Mitgliedern zur Verfügung. Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind grundsätzlich möglich, benötigen jedoch eine gesonderte Richtlinie, die der Vorstand mit Zustimmung der Generalversammlung beschließt.

Wie kann ich bei der Weiche eG mitbestimmen?

Die zentrale Mitbestimmung erfolgt über die Generalversammlung. Dort werden grundlegende Angelegenheiten beschlossen und die Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Jedes stimmberechtigte Mitglied kann sich so an wichtigen Entscheidungen der Genossenschaft beteiligen.

Habe ich mehr Stimmrechte, wenn ich mehr Genossenschaftsanteile halte?

Nein. Bei der Weiche eG hat grundsätzlich jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig davon, wie viele Geschäftsanteile es hält. Investierende Mitglieder haben nach der Satzung kein Stimmrecht in der Generalversammlung.

Muss ich mich aktiv in die Genossenschaft einbringen?

Eine regelmäßige ehrenamtliche Mitarbeit ist in der Satzung nicht vorgeschrieben. Mitglieder sind jedoch verpflichtet, die Interessen der Genossenschaft zu fördern, die Satzung und die Beschlüsse ihrer Organe einzuhalten und die Einrichtungen der Genossenschaft in angemessenem Umfang zu nutzen.

Was passiert mit meiner Mitgliedschaft, wenn ich ausziehe?

Ein Auszug beendet die Mitgliedschaft nicht automatisch. Die Mitgliedschaft endet insbesondere durch Kündigung, Übertragung des gesamten Geschäftsguthabens, Tod beziehungsweise Auflösung oder Ausschluss. Ob die Mitgliedschaft nach einem Auszug fortgeführt werden kann, hängt von der jeweiligen Mitgliedschaftsform und den Voraussetzungen der Satzung ab.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Die Mitgliedschaft kann in Textform gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre zum Schluss des Geschäftsjahres. Unter den Voraussetzungen der Satzung kann alternativ das gesamte Geschäftsguthaben auf ein anderes bestehendes oder neu aufzunehmendes Mitglied übertragen werden.

Welche Möglichkeiten der Beteiligung habe ich?

Sie können sich bei uns auf mehreren Wegen beteiligen – finanziell und mit Ihrer Zeit.

Jedes Mitglied übernimmt fünf Pflichtanteile bei Beitritt. Wenn Sie später eine Wohnung oder einen Gewerberaum nutzen, kommen weitere Anteile hinzu. Wie viele das sind, hängt von Förderart, Lage, Größe und Ausstattung ab. Die Mitglieder beschließen diese Regeln gemeinsam. Wer mehr einbringen kann, übernimmt zusätzliche Anteile und entlastet damit andere Mitglieder bei deren Pflichtbeteiligung – allgemein oder ganz gezielt. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit mit weiteren Anteilen beteiligen.

Genauso wichtig ist die Beteiligung ohne Geld: In unseren Arbeitsgruppen – etwa zu Architektur, Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen oder Belegung – gestalten Mitglieder das Projekt aktiv mit.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Als Mitglied gehört Ihnen ein Stück der Genossenschaft – und Sie bestimmen mit.

In der Generalversammlung hat jedes Mitglied genau eine Stimme, ganz unabhängig davon, wie viele Anteile es hält. Wohnungen, Gemeinschaftsflächen und weitere Angebote stehen vorrangig den Mitgliedern zu, die bei uns leben. Sie können Jahresabschluss, Lagebericht und Aufsichtsratsbericht anfordern, das Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsverband einsehen sowie Protokolle und die Mitgliederliste einsehen. Gemeinsam können Sie eine Generalversammlung einberufen oder Punkte auf die Tagesordnung bringen.

Investierende Mitglieder haben kein Stimmrecht. Sie bilden dafür einen Förderbeirat, der mindestens einmal jährlich über die wirtschaftliche Lage informiert wird und vor Beschlüssen der Generalversammlung Stellung nehmen kann.

Was sind Genossenschaftsanteile?

Genossenschaftsanteile sind Ihre finanzielle Beteiligung an der Genossenschaft. Mit der Zeichnung werden Sie Mitglied und beteiligen sich am Eigenkapital der Genossenschaft.

Die Anteile sind keine Kaution und auch kein Kaufpreis für Ihre Wohnung. Sie beteiligen sich damit an der Genossenschaft als Ganzes.

Was kostet ein Genossenschaftsanteil?

Ein Geschäftsanteil der Weiche eG beträgt 100 €. Für die Begründung der Mitgliedschaft sind fünf Geschäftsanteile erforderlich, also insgesamt 500 €. Zusätzlich fällt laut Satzung ein einmaliges Eintrittsgeld von 500 € an.

Wie viele Genossenschaftsanteile muss ich übernehmen?

Für die Mitgliedschaft sind zunächst fünf Geschäftsanteile zu jeweils 100 € erforderlich. Für die Nutzung einer Wohnung oder Gewerbefläche kommen weitere nutzungsbezogene Geschäftsanteile hinzu. Deren genaue Anzahl wird in einer gesonderten Richtlinie festgelegt und kann sich zum Beispiel nach Förderart, Lage, Größe und Ausstattung richten.

Muss ich alle Geschäftsanteile sofort bezahlen?

Grundsätzlich ist jeder Geschäftsanteil sofort vollständig einzuzahlen. Der Vorstand kann jedoch für die Hälfte eines Geschäftsanteils eine monatliche Ratenzahlung über bis zu zwei Jahre zulassen. Für freiwillige zusätzliche Geschäftsanteile gilt diese Möglichkeit nicht.

Was sind nutzungsbezogene Geschäftsanteile?

Nutzungsbezogene Geschäftsanteile sind zusätzliche Anteile, die für die Nutzung einer Wohnung oder Gewerbefläche übernommen werden müssen. Die konkrete Anzahl wird in einer gesonderten Richtlinie festgelegt und im jeweiligen Nutzungsvertrag vereinbart.

Was sind Solidaritätsanteile?

Solidaritätsanteile ermöglichen es Mitgliedern, zusätzliche Geschäftsanteile zu übernehmen, die auf die nutzungsbezogene Beteiligung anderer Mitglieder angerechnet werden. Dies kann allgemein zugunsten anderer Mitglieder oder gezielt für bestimmte Mitglieder erfolgen.

Kann ich freiwillig weitere Anteile übernehmen?

Ja. Über die für die Mitgliedschaft und die Nutzung erforderlichen Anteile hinaus können Mitglieder freiwillig weitere Geschäftsanteile übernehmen.

Gehört mir durch meine Geschäftsanteile meine Wohnung?

Nein. Mit den Geschäftsanteilen beteiligen Sie sich an der Genossenschaft als Ganzes. Sie erwerben damit keine bestimmte Wohnung oder einen individuell zugeordneten Anteil an einem Gebäude. Das Recht zur Nutzung einer Wohnung wird über den Nutzungsvertrag geregelt.

Gibt es bei der Weiche eG eine Nachschusspflicht?

Nein. Die Satzung der Weiche eG schließt eine Nachschusspflicht ausdrücklich aus.

Kann ich mit meinen Genossenschaftsanteilen eine Rendite erzielen?

Eine feste oder garantierte Rendite ist für reguläre Mitglieder nicht vorgesehen. Über die Verwendung eines Jahresgewinns entscheidet die Generalversammlung. Ein Gewinn kann unter anderem Rücklagen zugeführt, auf neue Rechnung vorgetragen oder an Mitglieder verteilt werden. Für investierende Mitglieder sieht die Satzung eine Verzinsung des Geschäftsguthabens von mindestens 1 % vor.

Profitiere ich von steigenden Immobilienwerten?

Nicht unmittelbar. Beim Ausscheiden besteht grundsätzlich Anspruch auf das nach der Satzung ermittelte Auseinandersetzungsguthaben. Auf Rücklagen oder das sonstige Vermögen der Genossenschaft besteht kein Anspruch. Eine Wertsteigerung der Immobilien wird daher nicht automatisch individuell an Mitglieder ausgezahlt.

Was passiert mit meinen Anteilen, wenn ich die Genossenschaft verlasse?

Nach dem Ausscheiden wird das Geschäftsguthaben auf Grundlage des von der Generalversammlung festgestellten Jahresabschlusses abgerechnet. Das sich ergebende Auseinandersetzungsguthaben soll grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach dem Ausscheiden ausgezahlt werden. Verlustvorträge und das in der Satzung festgelegte Mindestkapital können die Auszahlung beeinflussen oder verzögern.

Kann ich meine Geschäftsanteile auf eine andere Person übertragen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Das gesamte Geschäftsguthaben kann in Textform auf eine andere Person übertragen werden, wenn diese bereits Mitglied ist oder Mitglied der Genossenschaft wird. Eine teilweise Übertragung der mitgliedschaftsbegründenden, nutzungsbezogenen oder Solidaritätsanteile ist ausgeschlossen.

Was ist die Weiche eG?

Die Weiche eG – Genossenschaftliches Wohnen im Lok-Viertel ist eine Genossenschaft mit Sitz in Osnabrück. Sie möchte dauerhaft preiswerten, sicheren sowie sozial und ökologisch verantwortlichen Wohnraum für ihre Mitglieder schaffen und zugleich Gemeinschaft, soziale Aktivitäten und nachbarschaftliche Strukturen fördern.

Was ist der Zweck der Weiche eG?

Die Weiche eG verbindet Projektentwicklung und langfristige Wohnungsversorgung. Sie projektiert Wohnprojekte und verfolgt zugleich das Ziel, ihren Mitgliedern dauerhaft preiswerten, sicheren sowie sozial und ökologisch verantwortlichen Wohnraum bereitzustellen.

Was ist eine Genossenschaft?

Eine Baugenossenschaft ist eine Gemeinschaft von Menschen, die gemeinsam Wohnraum schafft und langfristig bewirtschaftet. Die Mitglieder sind dabei nicht einfach Mieter, sondern zugleich Teilhaber der Genossenschaft. Im Mittelpunkt steht nicht die maximale Rendite, sondern die Förderung der Mitglieder und die langfristige Bereitstellung von gutem und bezahlbarem Wohnraum.

Daraus folgt das demokratische Prinzip: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung. Und es folgt eine Sicherheit: Weil niemand die Immobilie gewinnbringend verkaufen will, bleibt der Wohnraum langfristig für die Mitglieder erhalten.

Genossenschaften werden außerdem regelmäßig von einem gesetzlichen Prüfungsverband geprüft – eine Kontrolle, die es in dieser Form bei kaum einer anderen Rechtsform gibt.

Wem gehören die Wohnungen und Gebäude?

Die Gebäude und Wohnungen werden von der Genossenschaft gehalten und bewirtschaftet. Einzelne Mitglieder erwerben durch ihre Geschäftsanteile kein Eigentum an einer bestimmten Wohnung. Die Nutzung einer Wohnung erfolgt auf Grundlage eines Nutzungsvertrags.

Was unterscheidet die Weiche eG von einem klassischen Vermieter?

Die Weiche eG ist nicht nur Vermieterin, sondern eine gemeinschaftlich getragene Organisation ihrer Mitglieder. Die Satzung stellt eine dauerhafte, preiswerte, sichere sowie sozial und ökologisch verantwortliche Wohnungsversorgung sowie Gemeinschaftsinteressen und nachbarschaftliche Strukturen in den Mittelpunkt. Mitglieder können zudem über die Generalversammlung an wichtigen Entscheidungen mitwirken.

Wie werden Entscheidungen getroffen?

Demokratisch – und mit klaren Mehrheiten.

In der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Zahl seiner Anteile.

Muss ich Mitglied werden, um eine Wohnung zu bekommen?

Ja! Voraussetzung für die Nutzung einer Genossenschaftswohnung ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und die Zeichnung der dafür vorgesehenen Geschäftsanteile. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Satzung.

Können auch Gemeinschaftsräume oder Gewerbeflächen Teil der Genossenschaft sein?

Ja. Die Weiche eG kann neben Wohnungen auch Gemeinschaftsanlagen, Läden, Gewerberäume sowie soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen errichten und betreiben. Auch Anlagen zur Energieerzeugung und -versorgung können Teil ihrer Tätigkeit sein.

Welche Rolle spielt Gemeinschaft bei der Weiche eG?

Gemeinschaft ist ausdrücklich Teil des Selbstverständnisses der Weiche eG. Die Genossenschaft möchte soziale Aktivitäten und nachbarschaftliche Strukturen fördern und Gemeinschaftsinteressen in den Vordergrund stellen. Zusätzlich werden die Bewohner mindestens einmal jährlich zu einer Bewohnerversammlung eingeladen; außerdem können Beiräte und Arbeitsgruppen eingerichtet werden.

Wie werden wichtige Entscheidungen getroffen?

Die Weiche eG hat drei zentrale Organe: Generalversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand. Der Vorstand führt die Genossenschaft, der Aufsichtsrat überwacht und berät ihn, und die Generalversammlung entscheidet über grundlegende Angelegenheiten. Für bestimmte wichtige Entscheidungen, etwa neue Projekte, die Wohnungsvergabe oder den Verkauf von Grundstücken, ist die Zustimmung der Generalversammlung erforderlich.

Können auch Personen Mitglied werden, die nicht in der Genossenschaft wohnen?

Ja. Neben Personen, die in der Genossenschaft wohnen oder ihre Leistungen nutzen möchten, können auch andere natürliche oder juristische Personen sowie Personengesellschaften aufgenommen werden, wenn die Genossenschaft ein besonderes Interesse an ihrer Mitgliedschaft hat. Darüber hinaus sieht die Satzung die Möglichkeit investierender Mitglieder vor.

Wie viele Wohnungen sind geplant?

Geplant sind rund 70 Wohnungen samt Gemeinschaftsflächen.

Bewusst gemischt: Ein Teil der Wohnungen wird öffentlich gefördert (Förderfähigkeit durch die NBank noch nicht abschließend zugesichert), ein Teil frei finanziert. So können bei uns Menschen mit unterschiedlichen Einkommen zusammenleben – gute Nachbarschaft entsteht aus Vielfalt, nicht aus Gleichheit.

Dazu kommen Räume für Gewerbe, mit denen wir ins Quartier hineinwirken möchten.

Wie werden die Wohnungen vergeben?

Die Wohnungen stehen vorrangig unseren Mitgliedern zu – das gilt genauso für die Gemeinschaftsflächen.

Die konkreten Vergaberegeln legen die Mitglieder gemeinsam fest: Die Genossenschaft erarbeitet sie, beschlossen werden sie von der Generalversammlung. Niemand vergibt die Wohnungen also im Alleingang. Eine eigene Arbeitsgruppe „Belegung“ bereitet diese Fragen bereits vor.

Für die öffentlich geförderten Wohnungen gelten zusätzlich die Vorgaben des Landes Niedersachsen, insbesondere Einkommensgrenzen. Hier haben wir keinen eigenen Spielraum.

Was ist eine Genossenschaftswohnung?

Eine Genossenschaftswohnung ist etwas zwischen Mieten und Eigentum – und verbindet die Vorteile von beidem.

Sie kaufen die Wohnung nicht, sondern nutzen sie auf Grundlage eines Nutzungsvertrags. Anders als bei einer normalen Mietwohnung sind Sie aber gleichzeitig Miteigentümerin oder Miteigentümer der Genossenschaft, die das Haus besitzt.

Das bringt zwei Dinge mit sich, die vielen besonders wichtig sind:

Sicherheit: Es gibt keinen Eigentümer, der die Wohnung verkaufen, Eigenbedarf anmelden oder die Miete zur Rendite steigern will. Unser Ziel ist ausdrücklich, den Wohnraum dauerhaft bezahlbar zu halten.

Mitbestimmung: Sie entscheiden mit!

Wie finanziert sich das Projekt?

Die Finanzierung einer Genossenschaft basiert auf einer soliden Mischung aus internem Eigenkapital durch Genossenschaftsanteile, externen Bankkrediten und speziellen staatlichen Förderprogrammen. Im Fokus steht die Förderung der Mitglieder, weshalb die Finanzierungsstrukturen stark auf kollektiven Zusammenhalt und langfristige Stabilität ausgerichtet sind.

Wozu benötigt die Genossenschaft das Kapital?

Ganz einfach: Ohne das Geld der Mitglieder gibt es das Haus nicht.

Die Anteile bilden das Eigenkapital der Genossenschaft. Es ist die Grundlage dafür, dass eine Bank das Vorhaben überhaupt finanziert – je mehr Eigenkapital, desto besser die Konditionen und desto günstiger später die Nutzungsgebühren.

Verwendet wird das Kapital für den Bau und den Betrieb unseres Gebäudes im Lok-Viertel: für die Wohnungen, die Gemeinschaftsflächen, die Gewerberäume und die technische Ausstattung, etwa eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher.

Das Eintrittsgeld von 500 € fließt nicht in den laufenden Betrieb, sondern in die Rücklagen – es stärkt also dauerhaft die finanzielle Stabilität der Genossenschaft.

Welches Risiko besteht für mein eingesetztes Kapital?

Diese Frage ist wichtig, und wir beantworten sie offen: Eine Beteiligung an einer Genossenschaft ist eine unternehmerische Beteiligung – kein Sparbuch und keine garantierte Anlage.

Was Sie schützt:

Ihr Risiko ist begrenzt. Über Ihre gezeichneten Anteile hinaus müssen Sie niemals Geld nachzahlen. Eine Nachschusspflicht ist ausgeschlossen.

Es gibt eine gesetzliche Prüfung. Genossenschaften werden regelmäßig von einem Prüfungsverband kontrolliert.

Was Sie wissen sollten:

Macht die Genossenschaft Verluste, kann das Ihr Guthaben mindern. Beim Ausscheiden werden Verluste anteilig abgezogen.

Die Auszahlung Ihres Guthabens kann sich verzögern. Ein Teil des Vermögens muss als Mindestkapital im Unternehmen bleiben, damit die Genossenschaft handlungsfähig und das Wohnen für alle sicher bleibt. Wird diese Grenze berührt, wird die Auszahlung zunächst ausgesetzt und später nachgeholt.

Auf die Rücklagen und das übrige Vermögen der Genossenschaft haben ausscheidende Mitglieder keinen Anspruch.

Bitte lesen Sie vor einem Beitritt unsere Satzung, in der alle Regelungen verbindlich festgehalten sind. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Beteiligung zu Ihrer persönlichen Situation passt, lassen Sie sich bitte unabhängig beraten – wir können und dürfen das nicht für Sie einschätzen.

Was passiert mit Überschüssen der Genossenschaft?

Über Gewinne entscheiden die Mitglieder selbst – in der Generalversammlung, innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.

Möglich ist, den Überschuss in die Rücklagen einzustellen, ihn ins nächste Jahr zu übertragen oder ihn an die Mitglieder auszuschütten. Ein Teil muss immer in die gesetzliche Rücklage fließen, bis diese eine gesetzlich vorgegebene Höhe erreicht hat.

In der Praxis werden Überschüsse bei Wohnungsgenossenschaften meist im Unternehmen belassen – für Instandhaltung, Modernisierung und Rücklagen. Das ist keine verpasste Rendite, sondern genau der Punkt: Was im Haus bleibt, kommt den Bewohnerinnen und Bewohnern zugute und hält die Nutzungsgebühren langfristig stabil.

Investierende Mitglieder erhalten auf ihr Guthaben eine Verzinsung von mindestens 1 %. Reicht der Jahresüberschuss dafür einmal nicht aus, soll die Verzinsung in den Folgejahren angemessen erhöht werden.

Welche Rolle spielt Energieeffizienz im Projekt?

Bauen mit b_solution bedeutet hohe Energieeffizienz im mehrgeschossigen Wohnbau durch den Einsatz von binderholz Brettsperrholz (BBS) als natürlichem Dämmstoff, smarte technische Gebäudeausrüstung und vorgefertigte Module. Das System erfüllt strenge Energiestandards wie Effizienzhaus 40 und Kategorie A++ bei kalkulierbaren Fixkosten.

Wie nachhaltig wird gebaut?

Wir bauen neu – in ökologischer Holzbauweise, seriell vorgefertigt.

Holz bindet CO₂ statt es freizusetzen, und die serielle Vorfertigung verkürzt die Bauzeit, senkt die Kosten und sorgt für gleichmäßig hohe Qualität. Für uns ist das die Verbindung von ökologischer Verantwortung und wirtschaftlicher Vernunft.

Für das Lok-Viertel gelten verbindliche Leitlinien der Stadt Osnabrück – vom Bebauungsplan über den Gestaltungsleitfaden bis zum Mobilitäts- und Sozialkonzept. Wir halten diese Vorgaben ein und wollen sie in Teilen übertreffen.

Welche ökologischen Ziele verfolgt die Genossenschaft?

Soziale und ökologische Verantwortung steht bei uns nicht im Anhang, sondern in der Präambel unserer Satzung. Wir haben uns darauf verpflichtet, Wohnraum dauerhaft, bezahlbar, sicher sowie sozial und ökologisch verantwortlich bereitzustellen.

Konkret bedeutet das:

  • ein Neubau in ökologischer, seriell gefertigter Holzbauweise,
  • die Umsetzung der Leitlinien des Lok-Viertels
  • eigene Anlagen zur Energieerzeugung, etwa Photovoltaik mit Stromspeicher,
  • eine bewusste soziale Mischung aus gefördertem und frei finanziertem Wohnraum,
  • Gewerbe- und Gemeinschaftsflächen, die das Quartier belebt halten.

Nachhaltigkeit heißt für uns beides: ökologisch bauen und sozial zusammenleben.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen!

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